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Andrea Kanzler, Aktuelles/Tipps 

Berichtspflicht ist endgültig gesetzlich verankert

Am 09. März 2017 verabschiedet der Bundestag endgültig das "Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Darin wird der Referentenentwurf (2014/95/EU), den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 11.März 2016 veröffentlichte und mit dem die EU-Richtlinien zur CSR-Berichterstattungspflicht  über nicht-finanzielle Aspekte und Diversität in nationales Recht umgesetzt werden soll, weitestgehend angenommen.  Der Entwurf ist als PDF unter www.bmjv.de abrufbar, das Gesetz finden Sie unter dem Verlauf http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/769/76955.html

Hintergrund

Mit der Richtlinie reagierte die EU-Kommission auf die zunehmende Bedeutung des Nachhaltigkeits-Themas. Laut EU-Kommission kommen einer freiwilligen Selbstverpflichtung in Form eines Nachhaltigkeitsberichtes nur 10% der Unternehmen nach. Dies ist nach Ansicht der EU-Kommission zu wenig und verabschiedete deshalb am 15.April 2014 die neuen Richtlinien zur CSR-Berichterstattungspflicht „Directive on disclosure of non-financial and diversity information by large companies and groups“. Die Berichterstattungspflicht zu nicht-finanziellen Aspekten betrifft börsennotierte Unternehmen mit 500+ Mitarbeitern, sowie Banken und Versicherungen und gilt ab dem Geschäftsjahr 2017. 

Zu berichtende Informationen

Die Unternehmen müssen den Bericht über finanzielle Informationen um die Themen

  • Umwelt
  • Arbeitnehmer- und Sozialbelange
  • Achtung der Menschenrechte und
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung, sowie
  • Diversität

erweitern.

Wahl der Berichtsform

Die Unternehmen können selber wählen, ob sie den Bericht über die nicht-finanziellen Aspekte in ihrem Geschäftsbericht integrieren oder einen separaten Bericht in Form eines Nachhaltigkeitsberichtes erstellen.

Unterstützend wirken hier bewährte Berichts-Standards, wie zum Beispiel der DNK, der den Anforderungen in vollem Umfang entspricht.

Der N-Kompass hat die DNK-Berichtsform bereits in seiner Methodik verankert.

Bedeutung für die KMUs

Im Rahmen der Richtlinien steht auch die Betrachtung der Lieferkette im Blickpunkt. Die Berichts-Anforderungen treffen immer häufiger auch kleine und mittlere Unternehmen. Über Lieferantenbefragungen, z.B. durch EcoVadis, finden sich selbst kleinste Unternehmen plötzlich im Fahrwasser der Nachhaltigkeit wieder. Die Erfüllung von Nachhaltigkeits-Anforderungen sind häufig die Vorbedingung für den Verbleib in der Lieferkette, bzw. für eine Vertragsunterzeichnung. Die Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis eines etablierten CSR-Managements. Die Implementierung einer CSR-Strategie wird somit, auch wenn sie gesetzlich (noch) nicht für KMUs vorgeschrieben ist, schnell zur Überlebensfrage. 

KMUs sollten die Bedeutung dess Nachhaltigkeits-Themas für sich auf gar keinen Fall unterschätzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema CSR ist dringend zu empfehlen.

Lieferantenbefragung z.B. durch EcoVadis

Im Zuge der Vorbereitungen der ersten Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2017 greifen berichtspflichtige Unternehmen zunehmend auf webbasierte Nachhaltigkeitsplattformen für globale Lieferketten zurück. Diese ermöglichen es den Unternehmen ihre globalen Lieferketten schnell zu erfassen und ihre Lieferanten durch einen Score weltweit vergleichbar zu machen. Dies verringert zum Einen die Risiken von Störungen in der Lieferkette und zum Anderen können dadurch die Kosten für die Lieferanten-Erfassung gesenkt werden. Insbesondere EcoVadis agiert zunehmend akquisitions-intensiv. Mit einem zusätzlichen Investitions-Volumen von 30 Mio.€ expandiert EcoVadis auf dem deutschen Markt. Bereits 20 globale Unternehmen stehen auf der Kunden-Liste zu denen u.a. Bayer, Eckes, Granini, Deutsche Post/DHL, Henkel und Nestle gehören. Somit können auch kleinste Unternehmen plötzlich gezwungen sein ein CSR-Management aufzubauen. Die Anforderungen für den Nachhaltigkeits-Beweis sind hoch. Nachträglich verfasste Dokumente werden u.U. nicht berücksichtigt. So ist es von elementarer Bedeutung, dass Nachhaltigkeit pro-aktiv, rechtzeitig und vorausschauend geplant wird.

Auch hierbei hilft der N-Kompass einen schnellen Einstieg zu finden. 


Klimaneutralität

Anmerkung in eigener Sache

Klimaneutralität steht durchaus  häufig in der Kritik, da es oft auch als Green-Washing bezeichtet wird. Entscheidend ist aber, welches Unternehmen in welchem Umfang verursachte Klima-Emissionen durch den Kauf von Klima-Zertifikaten ausgleicht. Ein Unternehmen, das in seinemHandeln klar sichtbar und überzeugend nachhaltig ausgerichtet ist und nicht vermeidbare CO2 Emmissionen ausgleicht, unterstützt damit die globale Reduzierung von Treibhausgasen an einer anderen Stelle. In diesem Fall ein legitimer Ansatz. Anders verhält es sich wenn Unternehmen keinerlei oder nur wenig Bemühungen anstellen ihr Handeln nachhaltig zu gestalten und Klima-Zertifikate erwerben. Dann kann man tatsächlich von einem Freikauf sprechen, der angreifbar ist.

Es ist  immer auch eine Frage der Verhälnismäßigkeit.